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Jahrespressekonferenz 2013

Datum: 19.03.2013

Kurzbeschreibung: 

 

Weiterhin hohe Fallzahlen an den Sozialgerichten in Baden-Württemberg


„Zehn Jahre Agenda 2010 sind auch für die Sozialgerichtsbarkeit ein bedeutendes Jubiläum“, resümierte die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp auf ihrer heutigen Pressekonferenz in Stuttgart. Das vor zehn Jahren vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder verkündete Reformpaket habe auch die Tätigkeit an den Sozialgerichten nachhaltig verändert, erläuterte die Gerichtspräsidentin. Die neue Zuständigkeit für Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) habe den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nicht nur eine Klagewelle bisher nicht gekannten Ausmaßes eingebracht, die Rechtsmaterie stelle auch besondere Anforderungen an die Gerichte, erklärte Haseloff-Grupp. „Die Kläger stehen meist mit dem Rücken zur Wand, deshalb sind nicht nur Augenmaß und großes Einfühlungsvermögen, sondern vor allem auch schneller Rechtsschutz gefragt.“ Diesem Anspruch gerecht zu werden, sei auch 2012 nur durch das hohe Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialgerichtsbarkeit möglich gewesen, ergänzt die Gerichtspräsidentin.

2012 sind die Verfahrenseingänge in der Sozialgerichtsbarkeit leicht zurückgegangen. An den acht erstinstanzlichen Gerichten gingen im vergangenen Jahr 33.737 Klagen ein (36.178 im Vorjahr), beim Landessozialgericht 3.760 Berufungen (2011: 3.895). Hinzu kamen in der ersten Instanz 2.977 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (gegenüber 3.249 Anträgen 2011), am Landessozialgericht gingen 2012 480 Verfahren im Eilrechtsschutz ein (548 im Vorjahr). „Eine echte Trendwende ist das nicht“, erläuterte Haseloff-Grupp die Entwicklung unter Hinweis auf das hohe Niveau der vergangenen Jahre. Gleichwohl sei sie froh, dass die leichte Entlastung einen weiteren Abbau der unerledigten Bestände ermöglicht habe.

An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen 46 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen rund 1.500 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.

Rupert Hassel
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -

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