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Erneut Rekordzahlen in der Sozialgerichtsbarkeit

Datum: 22.02.2011

Kurzbeschreibung: Die acht Sozialgerichte in Baden-Württemberg und das Landessozialgericht hatten im Jahr 2010 erneut ein rekordverdächtiges Pensum an Verfahren zu bewältigen. Nach 39.043 Klagen und Berufungen im Jahr 2009 sind 2010 insgesamt 41.065 Verfahren bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht eingegangen. Dem standen insgesamt 39.101 erledigte Verfahren gegenüber (gegenüber 38.210 Verfahren in 2009).

Erneut Rekordzahlen in der Sozialgerichtsbarkeit

Die acht Sozialgerichte in Baden-Württemberg und das Landessozialgericht hatten im Jahr 2010 erneut ein rekordverdächtiges Pensum an Verfahren zu bewältigen. Nach 39.043 Klagen und Berufungen im Jahr 2009 sind 2010 insgesamt 41.065 Verfahren bei den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht eingegangen. Dem standen insgesamt 39.101 erledigte Verfahren gegenüber (gegenüber 38.210 Verfahren in 2009).

„Berücksichtigt man noch die rund 4.300 Verfahren im Eilrechtsschutz, konnten wir 2010 den höchsten Eingang an Verfahren seit Bestehen der Gerichtsbarkeit verzeichnen“, so die Präsidentin des Landessozialgerichts Heike Haseloff-Grupp im Rahmen der heutigen Jahrespressekonferenz des Gerichts. Die Verfahren aus dem Bereich des SGB II („Hartz IV“) nehmen dabei einen bedeutenden Platz ein.
„28,7% aller Klagen, die bei den Sozialgerichten erhoben worden sind, befassen sich mit Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende; bei den Eilverfahren macht dieses Rechtsgebiet beinahe 70% aller Verfahren aus“, so die Präsidentin weiter. „Es handelt sich bei den Verfahren um Ansprüche auf existenzielle Leistungen, denen bei der Bearbeitung deshalb Vorrang eingeräumt werden muss. Diese Verfahren werden deshalb auch sehr schnell, in der Regel binnen eines Monats, erledigt. Aufgrund der weiter gestiegenen Eingänge hat leider trotz der im Jahr 2009 erfolgten Personalverstärkung die Zahl der Erledigungen mit den Eingängen nicht Schritt halten können“. Die Zahl der unerledigten Klageverfahren ist von 37.272 Verfahren Ende 2009 auf 38.901 zum 31. Dezember 2010 gestiegen. „Der Abbau dieses Verfahrensbestands wird sicherlich eines unserer Ziele im laufenden Jahr sein, sollten nicht weiter steigende Verfahrenszahlen andere Prioritäten verlangen.“

Neben den Verfahren aus dem SGB II stehen zahlenmäßig Rentenverfahren an oberster Stelle der eingehenden Verfahren, gefolgt von Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertenrecht, der Arbeitslosen-, Kranken- und Unfallversicherung.

In der Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter an den Sozialgerichten und 45 Richterinnen und Richter am Landessozialgericht tätig.

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