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Verfahrenseingänge beim Sozialgericht Stuttgart erreichen neuen Höchststand

Datum: 14.01.2011

Kurzbeschreibung: Beim Sozialgericht Stuttgart sind im Jahr 2010 insgesamt 7394 Klagen eingegangen und damit mehr als jemals zuvor.

Im Jahr 2009 waren es noch 6988 Klagen, so dass ein Anstieg um 5,9 % zu verzeichnen ist. Noch deutlicher ist der Anstieg bei den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, deren Anzahl sich von 663 im Jahr 2009 auf 710 im Jahr 2010 und damit um 7,1 % erhöht hat.

Während in den vergangenen Jahren ein stetig zunehmendes Klageaufkommen vor allem auf Verfahren im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Harz IV“) zurückzuführen war, stabilisierten sich die Eingänge in diesem Bereich beim Sozialgericht Stuttgart im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr auf hohem Niveau (1611 Klagen im Jahr 2010 gegenüber 1618 Klagen im Jahr 2009). Dafür ist auf diesem Gebiet die Zahl der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes noch deutlicher als in anderen Rechtsgebieten angestiegen. Während es im Jahr 2009 noch 435 Eilverfahren waren, stieg diese Zahl im Jahr 2010 um 8,7 % auf 473.

Durch diesen weiteren Anstieg bei den Eingangszahlen konnte eine Erhöhung des unerledigten Verfahrensbestandes des Sozialgerichts Stuttgart nicht vermieden werden. Während zu Beginn des Jahres 2010 noch 8141 laufende Verfahren (8084 Klagen und 57 Eilverfahren) anhängig waren, stieg diese Zahl bis zum Jahresende auf 8899 (8841 Klagen und 58 Eilverfahren).

Die durchschnittliche Verfahrensdauer eines Klageverfahrens beim Sozialgericht Stuttgart betrug im Jahr 2010 etwa 13,3 Monate, bei den Klagen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende ca. 9,8 Monate. Im Jahr 2009 konnten dagegen Klageverfahren im Durchschnitt bereits nach 12,8 Monaten bzw. im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach 8,7 Monaten abgeschlossen werden.

Die seit Jahren anhaltende hohe Arbeitsbelastung des Sozialgerichts reißt damit nicht ab. Anfang 2009 hatten beim Sozialgericht Stuttgart drei neu geschaffene Richterstellen kurzzeitig für eine gewisse Entlastung gesorgt, die zu einem vorübergehenden Abbau des Verfahrensbestandes genutzt werden konnte. Durch den kontinuierlichen Anstieg der Verfahrenseingänge ist diese Entlastung jedoch bei gleich bleibender Zahl an Richtern inzwischen wieder aufgezehrt. Nicht zuletzt aufgrund von aktuellen Gesetzesänderungen im Bereich des Sozialrechts ist auch in Zukunft ein weiterer Anstieg der sozialgerichtlichen Verfahren zu befürchten.

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